
Ab sofort Pflicht: Digitale Barrierefreiheit nach BFSG
Im Juni 2025 ist das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) in Kraft getreten und hat die EU-Richtlinie zur Barrierefreiheit (European Accessibility Act) in deutsches Recht umgesetzt. Damit sind viele Kliniken und Arztpraxen ab sofort verpflichtet, ihre Websites, Patientenportale und Selbstbedienungsterminals so anzupassen, dass sie von Menschen mit körperlichen oder kognitiven Einschränkungen problemlos genutzt werden können.
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Das BFSG im Überblick – was Sie jetzt wissen müssen
Wer ist vom BFSG betroffen?
Wer ist vom BFSG betroffen?
- Kliniken, Arztpraxen und andere medizinische Einrichtungen
- Unternehmen mit mehr als 10 Mitarbeitenden oder einem Umsatz von über 2 Mio. Euro
- Anbieter von digitalen Gesundheitsservices
Welche Anforderungen stellt das BFSG?
Welche Anforderungen stellt das BFSG?
- Barrierefreie Websites & mobile Anwendungen nach EU-Standards
- Optimierung von Kontrasten, Navigation und Textgestaltung
- Bereitstellung alternativer Inhalte (Untertitel, Screenreader-Kampatibilität)
- Barrierefreie digitale Kommunikation mit Patienten
- Anpassung von Selbstbedienungsterminals & Informationssystemen
Unser Service: Accessibility für Ihre Website
Unser Service: Accessibility für Ihre Website
- Analyse Ihrer bestehenden Website auf Barrierefreiheit
- Umsetzung der erforderlichen Anpassungen nach EU-Vorgaben
- Entwicklung barrierefreier Websites & Patientenportale